Rufnummermitnahme: Vodafone, O2, Telekom u.a.

Rufnummernmitnahme Portierung

Rufnummernmitnahme – so geht es!

Eine Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, steht an, wenn wir zu einem anderen Anbieter wechseln, also etwa von Vodafone zu O2. Wenn wir die eigene Rufnummer nicht verlieren wollen, kommen wir dabei an einer Rufnummernmitnahme nicht vorbei. Über die Jahre hinweg geben wir unsere Handynummer an viele Freunde und Bekannte weiter. Es wäre unheimlich anstrengend, nur wegen eines Vertragswechsels damit zu beginnen, jeden über eine neue Mobilfunknummer zu informieren. Müssen wir ja auch gar nicht. Denn die Portierung einer Rufnummern ist schließlich anbieterübergreifend möglich. Hier das Wichtigste im Überblick.

Ablauf und Kosten der Rufnummernmitnahme

Der Wechsel von einem Handytarif-Anbieter zu einem anderen, ist normalerweise gar nicht mit so viel Aufwand verbunden. Sobald wir nach der Kündigung zum Beispiel eine Aldi Talk Rufnummernmitnahme starten wollen, teilen wird dies einfach Aldi Talk, also dem alten Anbieter mit. Bei Prepaid-Karten müssen wir übrigens darauf achten, dass noch genügend Guthaben für die Portierung auf der Karte ist. Die Portierung kann sich allerdings in einigen Situationen zu einer Never-Ending-Story auswachsen. Daher ist es in jedem Fall ratsam, unbedingt die nachfolgenden Tipps zu beherzigen und so einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Darauf sollten wir bei der Rufnummernmitnahme achten

Portierung

So gelingt die Portierung

In der Theorie erscheint alles ganz einfach, doch die Praxis kann schnell zu einer Herausforderung werden. Daher haben wir hier die wichtigsten Hinweise und Fakten zusammengefasst.

  1. Es ist grundsätzlich kein Problem, seine Handynummer mitzunehmen. Das geht auch dann, wenn ein Vertrag noch läuft. Allerdings muss man die Gebühr für den alten Vertrag so lange zahlen, bis die Kündigung wirksam geworden ist. Um diesen Fall die Rufnummer mitnehmen zu können, muss bei dem alten Anbieter ein Antrag auf eine vorzeitige Freigabe der Rufnummer gestellt werden. Der laufende Vertrag erhält dann eine neue Handynummer und die alte Nummer kann mitgenommen werden.
  2. Wurde der alte Vertrag gekündigt, dann kann die Handynummer für einen Zeitraum von 30 Tagen portiert werden. Einige Anbieter geben auch mehr Zeit, das sollte dann erfragt werden.
  3. Wurde beim Abschluss des neuen Vertrags vergessen, die Rufnummernmitnahme anzugeben, dann kann das normalerweise noch immer gemacht werden. Es kann sein, dass man dann erst einmal eine ganz neue Nummer erhält. Sobald die Portierung abgeschlossen ist, wird die neue Nummer aber wieder gelöscht.
  4. Für eine Portierung fallen Kosten an. Diese Kosten belaufen sich, abhängig vom Anbieter, auf bis zu 30 Euro. Interessant zu wissen ist, dass es auch eine gesetzliche Grenze für die Kosten der Portierung gibt. Verlangt der Anbieter mehr als 30,72 Euro, dann macht er sich strafbar. Viele Anbieter möchten natürlich, dass die Kunden zu ihnen wechseln. Daher bieten sie die Rufnummernmitnahme kostenfrei an oder schreiben den Betrag für die Portierung wieder als Bonus gut.
  5. Um einen fließenden Übergang zu gewährleisten ist es wichtig, dass wir als Kunde alle Daten korrekt angeben. Wenn hier ein Fehler vorliegt, dann verlangsamt dies die gesamte Portierung oder kann sogar dafür sorgen, dass diese gar nicht stattfinden kann. Wenn es während der Laufzeit des alten Vertrags zu Änderungen kommt, sollten diese dem Anbieter mitgeteilt werden. Die Veränderungen können beispielsweise durch einen Umzug hervorgerufen werden. Sie sollten immer direkt angegeben werden. Ist der Vertrag erst einmal beendet, können die Daten nicht mehr angepasst werden und eine Portierung ist nicht möglich.
Handytarif Tipp

Tipp

Wichtig: Jede noch so kleine Information kann dafür sorgen, dass die Rufnummernmitnahme nicht funktioniert. Dies beginnt bereits bei einem Buchstabendreher und reicht bis hin zu fehlenden Angaben beim neuen Vertragspartner, wie dem Zweitnamen. Beim Ausfüllen des neuen Vertrages ist es daher empfehlenswert, den alten Vertrag neben sich zu legen und alle Angaben abzugleichen.

Rufnummernmitnahme – die verschiedenen Szenarien

Ob eine O2 Rufnummernmitnahme oder eine Vodafone Rufnummernmitnahme – es können unterschiedliche Ausgangssituationen bestehen. Genau deshalb ist es so wichtig, für die verschiedenen Varianten die unterschiedlichen Verfahrensweisen zu kennen. Daher haben wir die häufigsten Szenarien zusammengefasst.

Vor Vertragsende: Die Rufnummernmitnahme arrangieren

Der Anbieter des aktuellen Vertrags kann nicht entscheiden, dass eine Rufnummer nur bei ihm genutzt werden darf. Auch dann, wenn der Vertrag noch gar nicht gekündigt ist oder noch über mehrere Monate läuft, ist eine Rufnummernmitnahme daher möglich. Wichtig ist es nur, in der richtigen Reihenfolge vorzugehen.

Zu Beginn werden die Daten beim aktuellen Anbieter geprüft. Sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen oder etwas verändert haben, dann wird diese Information noch schnell angepasst. Anschließend wird der Anbieter schriftlich darum gebeten, der Rufnummernmitnahme stattzugeben. Hierbei handelt es sich um ein Opt-In-Verfahren. Nach der Zusage hat der Nutzer meist 90 Tage Zeit für die Durchführung.

Nun sollte der neue Vertrag abgeschlossen werden. Schon beim Vertragsabschluss wird angegeben, dass eine Portierung durchgeführt werden soll. Daher müssen alle Daten mit denen im alten Vertrag übereinstimmen. Ist alles erledigt, kümmert sich der neue Anbieter um die weiteren Schritte. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass der alte Vertrag weiter läuft. Für diesen erhält man eine neue Nummer und kann den Vertrag ganz einfach weiter verwenden.

Zum Vertragsende: Die Rufnummernmitnahme arrangieren

Der Vertrag neigt sich dem Ende zu und die Kündigung ist fest geplant. Es soll ein Vertrag bei einem anderen Anbieter in Anspruch genommen werden. Dabei möchte man aber natürlich die Rufnummer mitnehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, werden erst einmal alle Daten beim alten Anbieter geprüft. Passt dies alles, kann die Kündigung eingereicht werden.

Wichtig: Erst Daten prüfen und gegebenenfalls anpassen und dann kündigen. Sonst ist eine Änderung der Daten nicht mehr möglich.

Handyvertrag kündigen

Rechtzeitig den Handyvertrag kündigen

Bei der Kündigung ist daran zu denken, dass diese rechtzeitig durchgeführt wird. Die Kündigungsfristen liegen normalerweise bei drei Monaten. Gut ist es, die Kündigung mit Nachweis einzureichen, also als Einschreiben oder per Fax. Hier sollte auch darauf hingewiesen werden, dass man die Nummer portieren möchte. Nun kann der neue Handyvertrag abgeschlossen werden. Wer nicht doppelt zahlen möchte der achtet darauf, dass der neue Vertrag erst startet, wenn der alte endet. Beim Vertragsabschluss wird die Portierung ausgewählt. Der neue Anbieter kümmert sich dann um alles und sendet schließlich die neue SIM-Karte mit unserer alten Nummer. Wichtig zu wissen ist, dass man die Portierung erst dann beim neuen Anbieter beantragen kann, wenn der alte Vertrag nur noch 120 Tage oder weniger läuft.

Rufnummer mitnehmen nach dem Vertragsende

Nicht immer trifft man die Entscheidung für die Rufnummernmitnahme noch vor dem Abschluss eines neuen Vertrages. Haben wir uns erst danach entschieden, dann bedeutet dies nicht, jetzt mit der neuen Nummer leben zu müssen. Es ist möglich, die Portierung auch noch später in Auftrag zu geben.

Dafür wird erst einmal beim neuen Anbieter nachgehakt, ob eine Rufnummernmitnahme noch möglich ist. Oft gibt es hier spezielle Fristen, die Entscheidung sollte also schnell getroffen werden. Dazu kommt, dass der alte Anbieter lediglich verpflichtet ist, die Portierung bis zu 30 Tage nach Vertragsende möglich zu machen. Die Rufnummernmitnahme muss beantragt werden. Auch hier wieder auf eine Übereinstimmung der Daten achten, damit die Portierung ausgeführt werden kann.

Rufnummernmitnahme bei internem Tarifwechsel

Sparen durch Tarifwechsel und die eigene Nummer behalten!

Sparen durch Tarifwechsel und die eigene Nummer behalten!

Nicht immer muss man einen Anbieterwechsel durchführen, um sparen zu können. Teilweise bieten Unternehmen auch neue Tarife, die noch günstiger sind und ein Wechsel kann angestrebt werden. Bei einem solchem internen Tarifwechsel kann der Anbieter ebenfalls eine neue Rufnummer vergeben. Das ist eine Tatsache, die viele Kunden gar nicht kennen. Normalerweise ist die Portierung einer Rufnummer bei einem Tarifwechsel kein Problem. Es kann allerdings sein, dass hierbei Kosten anfallen. Dies sollte vorher erfragt werden. Gerade dann, wenn wir in einen günstigeren Tarif wechseln wollen, wird der Anbieter eine Gebühr erheben. Oft lassen sich die Anbieter auf Verhandlungen ein. Wer keine Wechselgebühr zahlen möchte, der kann nachfragen, welche anderen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen und durchklingen lassen, dass sonst über eine Kündigung nachgedacht wird.

Ein Blick auf die rechtliche Seite

Rechte und Pflichten bei der Rufnummermitnahme

Rechte und Pflichten bei der Rufnummermitnahme

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Portierung immer möglich ist. Hierzu gibt es sogar eine gesetzliche Regelung. Lediglich bei einem internen Tarifwechsel ist die Rufnummernmitnahme abhängig von der Kulanz des Handytarif-Anbieters. Die Portierung und die dazugehörigen gesetzlichen Vorgaben sind im TKG festgehalten. Hierbei handelt es sich um das Telekommunikationsgesetz. Durch die Bundesnetzagentur wird der Ablauf genau geregelt. Die wichtigsten Punkte dabei sind:

  • Der Anbieter muss es dem Kunden möglich machen, seine Rufnummer zu portieren.
  • Eine Übernahme der Rufnummer muss durch den neuen Anbieter nicht angeboten werden.
  • Die Portierung kann auch vor Ablauf eines Vertrages durchgeführt werden.
  • Die Portierung kann auch ohne Kündigung des alten Vertrages durchgeführt werden.
  • Beim Tarifwechsel muss keine Portierung ermöglicht werden.
  • Bei einer Portierung vor Vertragsende muss eine neue Rufnummer auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Portierung muss nur bei identischen Kundendaten (Name, Rufnummer, Geburtsdatum, Adresse) ermöglicht werden

In welchem Netz sind wir mit unserer Nummer aktiv?

Seitdem die Mitnahme der Rufnummer möglich ist, können wir an der Vorwahl einer Handynummer nicht mehr erkennen, im welchem Netz die Nummer aktiv ist. Wenn wir also eventuell für eine uns unbekannte Handynummer wissen möchten, welches Netz genutzt wird, ist das nicht ohne weiteres möglich. Doch wir können in diesem Fall eine Netzabfrage der Handynummer vornehmen, und zwar ganz kostenfrei.

Weitere Infos zum Thema finden wir bei der Bundesnetzagentur und Wikipedia.

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